Do 5.8.2010 19:00, Geschäftsstelle des Fördervereins Römisches Forum e.V., Lahnau-Waldgirmes, Georg-Ohm-Str. 2
Eine Zusammenarbeit des Fördervereins Römisches Forum mit dem Europäischen Institut für das Ehrenamt.
So römisch ist deutsches Recht
Am kommenden Donnerstag findet ein Vortrag in Zusammenarbeit des Fördervereins Römisches Forum mit dem Europäischen Institut für das Ehrenamt statt. Die Veranstaltung ist das Ergebnis einer Engagementvereinbarung, die der Förderverein Römisches Forum mit dem Europäischen Institut für das Ehrenamt im Rahmen des 1. Marktplatzes Mittelhessen getroffen hatte.
"So römisch ist deutsches Recht" ist der Titel der Veranstaltung:
- Was verbirgt sich wohl hinter dem Zwölftafelgesetz?
- Warum kann man mit nur einem falschen Wort einen Prozess verlieren und warum genügt andererseits die bloße Behauptung, um Eigentum zu erwerben?
- Hat der Ausländerbeauftragte - praetor peregrinus - seine Wurzeln im römischen Recht ?
- Was hat es mit der Manusehe auf sich und welche Bedeutung hat es, wenn Frau mehr als 3 Tage außer Haus nächtigt?
Dies alles und noch viel mehr werden Sie am Donnerstag, dem 5. August 2010, um 19.00 Uhr erfahren, wenn in der Geschäftsstelle des Fördervereins Römisches Forum e.V., Lahnau-Waldgirmes, Georg-Ohm-Str. 2, „Römisches Recht“ näher beleuchtet wird.
In einem lockeren und kurzweiligen Vortrag werden die Rechtsanwälte Dr. Weller und Uffeln vom Europäischen Institut für das Ehrenamt Sie zu einer geschichtlichen Reise in die Zeit römischen Rechts mitnehmen.
Überraschende Gemeinsamkeiten zum heutigen Recht in den Bereichen Eigentum und Besitz sowie Bürgschaft und Ehe werden sichtbar. Die Referenten stehen im Anschluss an den Vortrag zu einer Diskussionsrunde zur Verfügung.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen - der Eintritt ist frei.
Die Veranstalter freuen sich auf Sie und einen unterhaltsamen Abend.
- Was verbirgt sich wohl hinter dem Zwölftafelgesetz?
- Warum kann man mit nur einem falschen Wort einen Prozess verlieren und warum genügt andererseits die bloße Behauptung, um Eigentum zu erwerben?
- Hat der Ausländerbeauftragte - praetor peregrinus - seine Wurzeln im römischen Recht ?
- Was hat es mit der Manusehe auf sich und welche Bedeutung hat es, wenn Frau mehr als 3 Tage außer Haus nächtigt?
Dies alles und noch viel mehr werden Sie am Donnerstag, dem 5. August 2010, um 19.00 Uhr erfahren, wenn in der Geschäftsstelle des Fördervereins Römisches Forum e.V., Lahnau-Waldgirmes, Georg-Ohm-Str. 2, „Römisches Recht“ näher beleuchtet wird.
In einem lockeren und kurzweiligen Vortrag werden die Rechtsanwälte Dr. Weller und Uffeln vom Europäischen Institut für das Ehrenamt Sie zu einer geschichtlichen Reise in die Zeit römischen Rechts mitnehmen.
Überraschende Gemeinsamkeiten zum heutigen Recht in den Bereichen Eigentum und Besitz sowie Bürgschaft und Ehe werden sichtbar. Die Referenten stehen im Anschluss an den Vortrag zu einer Diskussionsrunde zur Verfügung.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen - der Eintritt ist frei.
Die Veranstalter freuen sich auf Sie und einen unterhaltsamen Abend.
Weitere Informationen rund um den Marktplatz Mittelhessen und die geplante Veranstaltung finden Sie unter www.marktplatz-mittelhessen.net und unter www.roemerforum-lahnau.de.
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